Für eine maximale Rübenbezahlung ist eine gute Planung notwendig. Versuchen Sie den Anbauvertrag möglichst punktgenau zu erfüllen, ohne dabei „Überrüben“ zu erzeugen. Grundsätzlich sollte dabei mit dem Durchschnittsertrag der letzten Fruchtfolgerotation gerechnet werden. Wichtig ist es auch den Zuckergehalt mit einzubeziehen, da letztendlich Zucker und nicht Rüben an das Zuckerunternehmen verkauft und abgerechnet werden.
Entstehen trotz guter Planung Rüben außerhalb des Anbauvertrages (sog. Überrüben), so ist es in Einzelfällen möglich diese Überrüben, welche in der Zuckerfabrik schwächer bezahlt werden als Vertragsrüben, einer Verwertung in der Biogasanlage oder der Rindviehfütterung zuzuführen. Dort ist die Wertigkeit häufig höher als außerhalb des Anbauvertrages mit der Zuckerfabrik. Die Zuckerunternehmen bezahlen für eine langfristige Auslastung der Werke zu Beginn und zum Ende der Kampagne lukrative Früh- bzw. Spätlieferprämien. Gelingt es trotz einer frühen Lieferung der Rüben die Frühlieferprämie abzuschöpfen und den Liefervertrag zu erfüllen, so wird der Ertragsausfall häufig „überkompensiert“!
Gleiches gilt für die späte Lieferung. Wenn es möglich ist die Rüben spät zu ernten, ohne Nachteile bei der Folgekultur (Frühjahresfrüchte) oder Bodenschädigungen durch zu nasse Bearbeitung hervorzurufen (z.B. auf milden Lößböden), sind die Spätlieferprämien durchaus interessant.
Zuckergehaltsbetonte Rübensorten empfehlen sich immer dann, wenn der Rübenertrag begrenzt ist (z.B. durch frühe Ernte oder einen „schlechten“ Standort). Auf besseren Standorten und wenn mehr Wachstumstage zur Verfügung stehen sind ertragsstärkere Sorte häufig im Vorteil.